Weichen werden ausserdem während der ganzen Zugstrecke überfahren, z.B. wenn ein Zug durch einen Bahnhof durchfährt oder an einer grösseren Kreuzung abzweigt. Es ist für einen Passagier schlicht nicht möglich und auch in keiner Weise nötig zu wissen, wann sich wo auf der Zugstrecke welche Weiche befindet. Die Parteien haben keine Angaben dazu gemacht, wo genau auf der Strecke sich der Unfall ereignete und ob es den Passagieren an diesem Ort bekannt sein kann, dass es besonders viele Weichen gibt (vgl. Rz. 17). Insofern die Beklagte behauptet, der Unfall habe sich in Bahnhofsnähe ereignet (siehe Klageantwort, Rz.