Es ist auch nicht verboten, in Zügen umherzugehen. Die Fortbewegung innerhalb eines Zuges kann durchaus im Interesse der Beklagten sein, z.B. wenn ihre Angestellten die Zugbillette kontrollieren oder ein Passagier im Bordrestaurant etwas kaufen möchte. Im Gegensatz zu z.B. Flugzeugen ist bei der Eisenbahnfahrt auch nicht der Start der Maschine besonders gefährlich. Weichen werden ausserdem während der ganzen Zugstrecke überfahren, z.B. wenn ein Zug durch einen Bahnhof durchfährt oder an einer grösseren Kreuzung abzweigt.