Diese beiden Situationen entsprechen jedoch der vorliegenden Konstellation gerade nicht. Gemäss übereinstimmenden Tatsachenbehauptungen der Parteien hat die ruckartige seitliche Bewegung, verursacht durch das Überfahren einer Weiche, zum Sturz und der daraus resultierenden Körperverletzung von Frau F.________ geführt. Dabei handelt es sich um ein charakteristisches Risiko des Bahnbetriebs. Ein anderweitiges Verhalten von Frau F.___