durch eine ruckartige seitliche Bewegung des Waggons verursacht, die darauf zurückzuführen ist, dass der Zug eine Weiche überfuhr. Es ist somit zu prüfen, ob eine ruckartige seitliche Bewegung eines Waggons, die beim Überfahren einer Weiche verursacht wird, ein charakteristisches Risiko darstellt, das mit dem Betrieb der Eisenbahn verbunden ist. 23.4.1 Die Gefährdungshaftung findet ihre Rechtfertigung darin, dass eine bestimmte Vorrichtung, Tätigkeit oder ein Zustand vorgenommen bzw. geschaffen wird, von der bzw. dem eine besondere Gefahr ausgeht (vgl. Rz.