4 verfahren entscheidet. Die Parteien sind an einem gerichtlichen Entscheid interessiert, welcher als Präjudiz für vergleichbare Fälle dient, und streben entsprechend keine Vergleichslösung an. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Fall einer vollen Haftung der Betrag von CHF 84'000.00 geschuldet ist. Bei einer Teilhaftung wird der Betrag von CHF 84'000.00 entsprechend der festgelegten Haftungsquote reduziert.» 18. Das Gericht stellt auf diesen Sachverhalt ab, insofern es sich dabei um Tatfragen handelt.