9. Die Beklagte reichte am 18. Oktober 2021 (Eingang beim Handelsgericht am 19. Oktober 2021) ihre Duplik ein, in der sie ebenfalls an ihren Rechtsbegehren festhielt (pag. 55). 10. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2021 (pag. 63 f.) fragte das Gericht die Parteien gestützt auf Art. 233 ZPO an, ob sie auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichten. 11. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2021 (pag. 65) und 3. November 2021 (pag. 67) teilten die Klägerin bzw. die Beklagte dem Gericht mit, dass sie keine Hauptverhandlung wünschen. III. Formelles