7. Mit Replik vom 10. August 2021 (Eingang beim Handelsgericht am 11. August 2021) bestätigte die Klägerin ihre Rechtsbegehren (pag. 42). 8. Mit Verfügung vom 11. August 2021 (pag. 52 f.) stellte das Gericht der Beklagten die Replik zu und setzte ihr eine Frist von 2 Monaten für die Einreichung der Duplik. Den Parteien wurde überdies mitgeteilt, dass das Verfahren infolge interner Veränderung in der Organisation der Zivilabteilung per 1. August 2021 an Oberrichterin Sanwald übertragen wurde (Ziff. 1).