vgl. auch Urteile des Bundesgerichts 4A_552/2015 vom 25. Mai 2016 E. 4.5 und 4A_465/2016 vom 15. November 2016 E. 3.2.3). Die Klägerin schuldet der Beklagten damit ein Honorar von insgesamt CHF 18'616.00. 30 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 12’000.00, werden der Klägerin auferlegt und dem Gerichtskostenvorschuss von CHF 14'600.00 entnommen. Der Klägerin werden CHF 2'600.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet.