In der umstrittenen Klasse 12 verfolgt der H.________-Konzern, welchem die Beklagte angehört, sodann unbestrittenermassen eigenständige Plänen in den Bereichen alternative Antriebskonzepte, neue Mobilitätsansätze und Leichtbau. Ebenso blieb unbestritten, dass die H.________ AG & Co. Unter der Marke «G.________» ein E-Bike auf den Markt gebracht hat und es ein strategisches Ziel von Dr. K.________, Mitglied des die Beklagten kontrollierenden Verwaltungsrates der E.________ AG war, Elektrofahrzeuge zu entwickeln und zu vermarkten. Zudem beabsichtigte die E.________ AG Elektrofahrzeuge mit dem Zeichen L.________ zu verwenden.