8), Rasiermesser (Kl. 8), Tabakröster (Kl. 11), elektrische Sous-Vide-Garer (Kl. 11), Helikopter (Kl. 12), selbstbalancierende Elektro-Stehroller (Kl. 12), Isolieröle (Kl. 17), Asbestmörtel (Kl. 19), Kokosgarne (Kl. 23) oder Bierbrauen für Dritte (Kl. 40) unter der angefochtenen Marke anbieten möchte. Es sei nicht nur unwahrscheinlich, sondern geradezu unmöglich, dass ein Unternehmen tatsächlich eine derart absurd breite Waren- und Dienstleistungspalette innert absehbarer Zeit werde anbieten können (Klage, Rz. 45).