26 Dienstleistungsverzeichnis. Die Beklagte äussert sich ihrerseits nur zu einer Gebrauchsabsicht bzgl. Klasse 12. 35.13 Einzig gestützt auf ein breites Waren und Dienstleistungsverzeichnis kann jedoch nicht bereits auf fehlende Gebrauchsabsicht geschlossen werden. Denn wie in der Lehre zu Recht ausgeführt wird, dürfte ein Nachweis der Gebrauchsabsicht durch die Beklagte nur in den seltensten Fällen gelingen und damit wäre in vielen Fällen eine fehlende Gebrauchsabsicht einzig aufgrund eines breiten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses anzunehmen.