O., N 54, 56 zu Art. 5 MSchG). Hinterlegt z.B. ein Finanzinstitut seine Marken auch für Zahnputzmittel, liegt der defensive Charakter auf der Hand. Kein einziges Unternehmen der Finanzwirtschaft hat bis heute je in das Zahnpasta- Geschäft diversifiziert, und in den Marketingkreisen besteht auch Einigkeit, dass solches keinen Sinn machen würde. Solche marketingmässigen Inkompatibilitäten, welche den Rückschluss auf den defensiven Charakter einer Marke erlauben, bestehen dabei teilweise selbst innerhalb der gleichen Klasse: Baby-Kost und Mittel zur Vertilgung schädlicher Tiere z.B. sind beide in der Nizza-Klasse 5 eingereiht.