Die Beklagte sei ihrerseits mit dem Handel mit Spezialfahrzeugen befasst, welche sie auf Kommissionsbasis vermittle. All diese Projekte und Aktivitäten belegten das strategische Ziel und das legitime Interesse am Markenschutz (Duplik, Rz. 19). Es stimme, dass das Projekt, für welches die Rechte an der Marke L.________ gesichert worden seien, nicht zum Fliegen gekommen sei. Auch ein gescheitertes Projekt dokumentiere jedoch das strategische Ziel, sich im Bereich nachhaltiger Fahrzeuge zu positionieren und in diesen Bereich zu investieren.