Fünf bis sechs Jahre nach der Eintragung sei ein aktiver Nachweis des Gebrauchs mit Belegen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich. Ein häufiger Fehler internationaler Anmelder in den USA sei, via IR-Marken ausschweifende Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse für die USA anzumelden, da diese die Marke angreifbar machten (Replik, Rz. 29- 30). Zudem sei das Zeichen vom US-Markenamt beanstandet worden, weil das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in zahlreichen Bereichen nicht den amerikanischen Vorgaben zur Formulierung entsprochen habe (Replik, Rz. 31; KB 15.3).