Gruppe eine strategische Allianz (Klageantwort, Rz. 20). Der H.________-Konzern gehöre zu den international führenden Anbietern von polymerbasierten Produkten, welchen bei innovativen, bezüglich Nachhaltigkeit den Anforderungen der heutigen Zeit entsprechenden Lösungen vielfach eine Schlüsselrolle zukomme. Innerhalb dieses Konzerns würden der Beklagten wesentliche Beschaffungsaktivitäten obliegen. Sie sei aber auch im freien Markt mit der Beschaffung und dem Vertrieb unterschiedlichster Waren und Dienstleistungen aktiv und erziele einen jährlichen Gesamtumsatz im zehnstelligen Bereich (Klageantwort, Rz. 21).