Sie beliefere Unternehmen mit den für die Kunststoffherstellung erforderlichen Polymere und polymerbezogenen Produkte für unterschiedliche Kunststoffproduktionsverfahren. Abgesehen von Waren in den Klassen 1 (Chemikalien, welche zur Kunststoffherstellung dienen) und 35 (Handel mit Kunststoffen) werde diese die Waren und Dienstleistungen gar nie brauchen und habe keinerlei Absicht, dies je zu tun. Es sei nicht nur unwahrscheinlich, sondern geradezu unmöglich, dass ein Unternehmen tatsächlich eine derart breite Waren- und Dienstleistungspalette innert absehbarer Zeit werde anbieten können.