35. Fehlende Gebrauchsabsicht 35.1 Die Klägerin bringt vor, die Beklagte beanspruche ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von über 22 A4-Seiten, worin mit 10’000 Wörtern der Schutzbereich von gegen 4’000 Produkten umschrieben werde. Die Beklagte sei ein Kunststoff- Distributor bzw. ein Handelsunternehmen für Kunststoffe. Sie beliefere Unternehmen mit den für die Kunststoffherstellung erforderlichen Polymere und polymerbezogenen Produkte für unterschiedliche Kunststoffproduktionsverfahren.