31. Gebräuchliches Grundzeichen in der Mathematik 31.1 Die Klägerin macht ferner geltend, das Zeichen sei ein in der Mathematik gebräuchliches Grundzeichen mit verschiedenen Bedeutungen (Klage, Rz. 35-39): Es entspreche dem in der Logik gebräuchlichen Verknüpfungszeichen für «UND»; im Bereich der Teilbarkeit stehe es für den grössten gemeinsamen Teiler; im Bereich