Und nur, weil ein einfaches Zeichen vorliegt, bedeutet das nicht, dass diesem keine hinreichende Unterscheidungskraft zukommt. Andernfalls müsste auch einer Vielzahl eingetragener Marken wie etwa dem Omega-Zeichen (Marke Nr. 662801) oder dem Mastercard-Zeichen (Marke Nr. P-533299 oder 716538) die Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Die vorliegende – nicht parallele – Anordnung zwei gleich langer Linien, deren Verbindungsstelle abgeschnitten ist, erfüllt als Kombination von einfachen geometrischen Figuren noch knapp die Anforderungen an ein schutzfähiges Zeichen.