Vorliegend sind zwei Linien derart aneinandergelegt, dass in der Mitte ein weisses Dreieck sichtbar wird. Zudem ist die Spitze der Linien abgeschnitten. Dadurch erkennt man jedenfalls nicht eine eindeutig benennbare geometrische Figur, sondern ein Nichtzeichen. Als solches ist es auch nicht freihaltebedürftig. Und nur, weil ein einfaches Zeichen vorliegt, bedeutet das nicht, dass diesem keine hinreichende Unterscheidungskraft zukommt.