16 fachen geometrischen Figuren unter sich oder mit einfachen Zeichen durchaus schutzfähig sein (Richtlinien in Markensachen, Stand 1. März 2022, Teil 5, Ziff. 4.5.4, 141). 29.3 Vorliegend ist (knapp) nicht mehr von einem einfachen geometrischen Zeichen auszugehen bzw. es liegt eine Kombination von einfachen geometrischen Figuren vor, die schutzfähig ist. Die Weglassung der Grundlinie bei einem Dreieck macht ein Zeichen nicht noch banaler. Vorliegend sind zwei Linien derart aneinandergelegt, dass in der Mitte ein weisses Dreieck sichtbar wird.