15 27.5 Es handelt sich beim Zeichen der Beklagten auch nicht um ein derart banales Zeichen wie das einzelne Ziffern, Buchstaben oder geläufigere Sonderzeichen wie (=), (+), (-) oder (*) darstellen. All diesen Zeichen kommt insbesondere eine eigenständige Bedeutung zu, wohingegen das Zirkumflex für sich genommen keine Bedeutung hat. Das Zeichen der Beklagten erschöpft sich zudem nicht in einer geometrischen Figur (Kreis, Quadrat, Rechteck, Dreieck). Dem Zeichen der Beklagten fehlt es daher bereits an einer geometrischen Bezeichnung.