Vielmehr ist das Freihaltebedürfnis für das Zeichen, als dessen Bestandteil es verwendet wird (hier â, ê, î, ô und û), und für das strittige Zeichen (hier « ») je gesondert zu prüfen. Mit anderen Worten kann das Freihaltebedürfnis eines Zeichens ohne eigenen Sinngehalt nicht damit begründet werden, dass es dazu verwendet werden kann, zusammen mit anderen Bestandteilen ein Zeichen mit Sinngehalt zu bilden.