27.4 Wie die Beklagte zurecht vorbringt (Klageantwort, Rz. 51), kommt ein Zirkumflex aber nicht in Alleinstellung vor. Das strittige Zeichen wird erst als Zirkumflex erkannt, wenn es gemeinsam mit bestimmten Vokalen verwendet wird. An einem Zeichen, das in Alleinstellung gar nicht verwendet wird, sondern nur als Bestandteil eines anderen Zeichens auftritt, kann kein Freihaltebedürfnis bestehen. Vielmehr ist das Freihaltebedürfnis für das Zeichen, als dessen Bestandteil es verwendet wird (hier â, ê, î, ô und û), und für das strittige Zeichen (hier « ») je gesondert zu prüfen.