Selbst wenn das Gericht die Nichtigkeit von Amtes wegen festzustellen und das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat, entbindet das die Klägerin jedoch nicht davon, ihrer Behauptungslast nachzukommen. Denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, das umfassende Warenund Dienstleistungsverzeichnis der Marke der Beklagten auf die von der Klägerin vorgebrachten Bedeutungen des Zeichens Lambda hin zu untersuchen. Die Klägerin hätte darlegen müssen, in Bezug auf welche Waren und Dienstleistungen ein beschreibender Sinngehalt des Zeichens vorliegt. Mit ihren abstrakten Behauptungen ist sie somit ihrer Behauptungslast nicht nachgekommen.