und es ein strategisches Ziel von Dr. K.________, Mitglied des die Beklagten kontrollierenden Verwaltungsrates der E.________ AG war, Elektrofahrzeuge zu entwickeln und zu vermarkten (Klageantwort, Rz. 23; Replik, Rz. 24). Das von der E.________ AG für die Vermarktung von Elektrofahrzeugen für eine Verwendung beabsichtigte Zeichen «L.________» ist markenrechtlich mittlerweile nicht mehr geschützt (Klageantwort, Rz. 23; Replik, Rz. 24). 20. Die angefochtene Marke Nr. 728 755 der Beklagten ist für die Klassen 1, 2, 6-8, 11, 12, 17, 19, 23, 35 und 40 wie folgt registriert (KB 4):