In der kantonalen Rechtsprechung wird auch vertreten, das Feststellungsinteresse sei doppelrelevant, da es sowohl die Prozessvoraussetzungen betreffe als auch die materiell-rechtliche Sachlegitimation beschlage (Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich HG150021 vom 6. März 2019 E. 1.7). Dagegen geht das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung zu Art. 52 MSchG bei der Frage des Feststellungsinteresses konsequenterweise von einer Prozessvoraussetzung aus, ohne separat bzw. explizit auf die Frage der Aktivlegitimation einzugehen (BGE 136 III 102 E. 3.1, 3.4, in welchem im Rahmen der Aus-