Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. Die A.________ Limited (nachfolgend Klägerin) stellte mit Klage vom 3. Februar 2021 gegen die C.________ AG (nachfolgend Beklagte) folgendes Rechtsbegehren (pag. 1): 1. Es sei festzustellen, dass die Schweizer Marke Nr. 728755 « » der Beklagten nichtig ist. Die Nichtigkeit sei dem Institut für Geistiges Eigentum gestützt auf Art. 54 MSchG gerichtlich mitzuteilen. – Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten –