4. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. Vorbehalten bleibt die definitive Kostenregelung im Hauptverfahren. 5. Zu eröffnen: - den Parteien - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern Bern, 23. Oktober 2020 Im Namen des Handelsgerichts Der Vizepräsident: Oberrichter D. Bähler Der Gerichtsschreiber: Loderer