2. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern wird angewiesen, dem Gesuchsteller Einsicht in die Anmeldungsunterlagen betreffend die anlässlich der Generalversammlung der C.________ AG vom 30. Juli 2020 gefällten Beschlüsse zu geben. 3. Die Gerichtskosten dieses Entscheids werden festgesetzt auf CHF 5'000.00. Sie werden vorerst dem Gesuchsteller auferlegt. Vorbehalten bleibt die definitive Kostenregelung im Hauptverfahren. Die Gerichtskosten werden mit dem vom Gesuchsteller geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 5'000.00 verrechnet.