13 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern wird angewiesen, die am 10. September 2020 erfolgte Registersperre der C.________ AG, bezüglich sämtlichen Beschlüssen der Generalversammlung vom 30. Juli 2020 aufrechtzuerhalten und die entsprechenden Beschlüsse bis zum Abschluss des ordentlichen Verfahrens nicht einzutragen.