___ einen Rückkommensantrag auf die Wahl des Verwaltungsrates gestellt und die Abwahl des Gesuchstellers gefordert, sofern dieser nicht die Mehrheitsinteressen des Verwaltungsrates vertrete. Der Gesuchsteller habe deshalb die Möglichkeit gehabt, das ursprüngliche Protokoll nachträglich noch zu unterzeichnen. Da dies nicht geschehen sei, habe E.________ am 20. August 2020 beim Handelsregisteramt nachgefragt, wie der Beschluss ohne Unterschrift des Gesuchstellers im Handelsregister eingetragen werden könne. Deshalb habe E.______