9 7.7.5 Auch das vermutlich von E.________ verfasste Dokument «Ergänzende Informationen zur Generalversammlung vom 30. Juli 2020» (GB 19) spricht gegen einen gültigen Beschluss der Abwahl des Gesuchstellers. Gemäss den darin gemachten Ausführungen habe der Gesuchsteller am 30. Juli 2020 seine Unterschrift verweigert. In der Folge habe E.________ einen Rückkommensantrag auf die Wahl des Verwaltungsrates gestellt und die Abwahl des Gesuchstellers gefordert, sofern dieser nicht die Mehrheitsinteressen des Verwaltungsrates vertrete.