Das Gericht erachtet es daher als glaubhaft, dass dieses Protokoll am 30. Juli 2020 unterzeichnet wurde. 7.7.3 In rechtlicher Hinsicht liesse dieser Umstand sodann auf eine Universalversammlung statt eine Verwaltungsratssitzung schliessen (zur Voraussetzung der Anwesenheit aller Aktionäre an der Universalversammlung vgl. nachfolgend E. 7.8). Indem der Gesuchsteller seine Unterschrift jedoch wieder durchgestrichen hat, ist davon auszugehen, dass er spätestens ab diesem Zeitpunkt mit der Durchführung einer Universalversammlung nicht mehr einverstanden gewesen war.