Wie und unter welchem Titel (Verwaltungsratssitzung oder Generalversammlung) der Termin vom 30. Juli 2020 vorgesehen war und zustande gekommen ist, ist hingegen nicht aktenkundig. Dessen ungeachtet hat der Gesuchsteller ein vom 30. Juli 2020 datiertes Protokoll einer Generalversammlung unterschrieben, wobei die Unterschrift durchgestrichen ist (GB 5 und GAB 5). 7.7.1 Die Vorbringen der Parteien, wie es zu dieser Unterschrift und Durchstreichung gekommen ist, gehen auseinander: Gemäss Darstellung des Gesuchstellers hat am 30. Juli 2020 keine Generalversammlung, sondern eine Verwaltungsratssitzung stattgefunden (pag. 7 Rz. 26 ff.).