2009, § 12 Rz 54). Hingegen sind alle vor dem Schluss der Universalversammlung erfolgten und widerspruchslos gebliebenen Beschlüsse gültig (TANNER, a.a.O., Art. 701 N 33). 7.7 Vorliegend ist erstellt, dass der Gesuchsteller jedenfalls im Vorfeld gegen die Durchführung einer Generalversammlung am 8. Juli 2020 protestiert hat (GB 15; GAB 2). Wie und unter welchem Titel (Verwaltungsratssitzung oder Generalversammlung) der Termin vom 30. Juli 2020 vorgesehen war und zustande gekommen ist, ist hingegen nicht aktenkundig.