7 ist (verneinend DUBS/TRUFFER, a.a.O., Art. 705 N 5a m.w.H.). Es fehlt mithin an einer gültigen Einberufung für die Generalversammlung vom 30. Juli 2020. 7.5 Trotz dieser Mängel liegen für den 30. Juli 2020 zwei Generalversammlungsprotokolle in den Akten (GB 5 und 6; GAB 5 und 6). Es stellt sich daher die Frage, ob an diesem Datum eine Universalversammlung zustande kam. Ist dies der Fall, sind bei der Einberufung der Generalversammlung unterlaufene Fehler unbeachtlich (DUBS/TRUFFER, a.a.O., Art.