Mit E-Mail vom 24. Juni 2020 hat E.________ zwar u.a. dem Gesuchsteller eine Generalversammlung für den 8. Juli angekündigt (GB 13; Gesuchsantwortbeilage [GAB] 1). Am 29. Juni 2020 hat der Gesuchsteller auf dieses Mail jedoch geantwortet, dass er aufgrund eines vorangehenden Telefonats mit ihm von einer Einladung zu einer ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung statt einer Generalversammlung ausgegangen sei (GB 15; GAB 2). In seiner Antwort vom 30. Juni 2020 bringt E.____