Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre. Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung hat den Hinweis zu enthalten, dass der Geschäftsbericht, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und – sofern eine Revisionsstelle bestellt ist – der Revisionsbericht am Sitz der Gesellschaft den Aktionären während 20 Tagen vor der ordentlichen Generalversammlung zur Einsicht aufliegen und dass jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen zugestellt wird. […]