12 der Statuten der C.________ AG vom ________ (Datum) (GB 9) sieht für die Einberufung Folgendes vor: Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls durch die allfällige Revisionsstelle, unter gleichzeitiger Bekanntmachung der Verhandlungsgegenstände und Anträge des Verwaltungsrates sowie allfälligen Anträgen von Aktionären einberufen. Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre.