2.2 Mit Eingabe vom 28. September 2020 beantragt E.________ für die Gesuchsgegnerin, das Gesuch sei abzuweisen und der Handelsregistereintrag sei entsprechend dem Generalversammlungsbeschluss vorzunehmen. Eventualiter beantragt er, dass die Wiederholung der ordentlichen Generalversammlung verfügt werde (pag. 24). 2.3 Am 28. September 2020 erhob der Gesuchsteller beim Handelsgericht des Kantons Bern Klage im ordentlichen Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse der angeblichen Generalversammlung vom 30. Juli 2020 (HG ________ (Verfahrensnummer)). II.