über 26 Stammaktien sowie 40 Stimmrechtsaktien und E.________ über 19 Stammaktien sowie 20 Stimmrechtsaktien verfügen (pag. 5 Rz. 16). Nach Art. 14 der Statuten gibt jede Aktie Anrecht auf eine Stimme (GB 9). 1.4 Mit E-Mail vom 24. Juni 2020 hat E.________ eine Generalversammlung auf den 8. Juli 2020 einberufen (GB 13). Diese hat aber nicht stattgefunden. Stattdessen haben sich die Parteien, d.h. E.________, A.________, D.________ sowie G.________ (Stiftungsratspräsident der Stiftung F.________; GB 10), am 30. Juli 2020 getroffen.