{"Signatur": "BE_OG_002", "Spider": "BE_ZivilStraf", "Datum": "2020-10-23", "PDF": {"Datei": "BE_ZivilStraf/BE_OG_002_HG-2020-95_2020-10-23.pdf", "URL": "https://www.zsg-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation/tribunavtplus/ServletDownload/HG_2020_95_323719a1159f182ebd8af5cfa97b333ff61114ecd421be6d2c393d33132eb663dc9daec69bda9215d03ee54d8043e778b42d2fdcb58a37b4eee5fe7ce2f2c2c92b50e832d5e07f9813e9a8c348a3473a3e916a8b05d3d0ae8c6f48b1986380b4?path=323719a1159f182ebd8af5cfa97b333ff61114ecd421be6d2c393d33132eb663dc9daec69bda9215d03ee54d8043e778b42d2fdcb58a37b4eee5fe7ce2f2c2c92b50e832d5e07f9813e9a8c348a3473a3e916a8b05d3d0ae8c6f48b1986380b4&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=HG_2020_95", "Checksum": "7387a78ee0d704b316dee04d9e6cd57d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["HG 2020 95"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Obergericht Handelsgericht 23.10.2020 HG 2020 95"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Cour suprême Tribunal de commerce 23.10.2020 HG 2020 95"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Obergericht Handelsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Cour suprême Tribunal de commerce"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Handelsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Handelsgericht  des Obergerichts des Kantons Bern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufrechterhaltung Registersperre; Gesuch um vorsorgliche Massnahmen | vorsorgliche Massnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/22/2112", "Zeit UTC": "04.12.2025 03:18:13", "Checksum": "2df805a44ac46b54c417b0ff8db492ef", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Obergericht Handelsgericht 23.10.2020 HG 2020 95\nRegeste:\nAufrechterhaltung Registersperre; Gesuch um vorsorgliche Massnahmen | vorsorgliche Massnahmen\n\nObergericht Cour suprême\ndes Kantons Bern du canton de Berne\n\nHandelsgericht Tribunal de commerce\n\nHochschulstrasse 17\nPostfach\nEntscheid\n3001 Bern HG 20 95\nTelefon +41 31 635 48 03\nFax +41 31 634 50 53\nhandelsgericht.bern@justice.be.ch\nwww.justice.be.ch/obergericht Bern, 23. Oktober 2020\n\nBesetzung Oberrichter D. Bähler (Vizepräsident)\nGerichtsschreiber Loderer\n\nVerfahrensbeteiligte A.________\nvertreten durch Rechtsanwalt B.________\nGesuchsteller\n\ngegen\n\nC.________ AG\nGesuchsgegnerin\n\nGegenstand Aufrechterhaltung Registersperre\n\nGesuch um vorsorgliche Massnahmen vom 16 September 2020\nRegeste\nDurch Durchstreichen der eigenen Unterschrift auf dem Generalversammlungsprotokoll\nhat der Gesuchsteller seinen Widerspruch zur Durchführung einer Universalversammlung\nkundgetan, weshalb (angeblich) später gefasste Beschlüsse nicht rechtsgültig erfolgten (E.\n7.7).\nOhnehin genügt die Teilnahme eines nur kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieds nicht für die an einer Universalversammlung erforderliche Anwesenheit bzw. Vertretung sämtlicher Aktionäre (E. 7.8).\n\nErwägungen:\n\nI.\n\n1.\n1.1 Die C.________ AG (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) bezweckt ________ (Gesellschaftszweck) (Gesuchsbeilage [GB] 1).\n1.2 A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) ist Vizepräsident des Verwaltungsrates\nder Gesuchsgegnerin. Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind D.________\nals Sekretär und E.________ als Präsident (GB 1).\n1.3 Der Gesuchsteller verfügt über 45 Stammaktien sowie 40 Stimmrechtsaktien (GB 8\nund 9, ferner GB 1). Gemäss unbestritten gebliebenen Schilderungen des Gesuchstellers soll die Stiftung F.________ über 26 Stammaktien sowie 40 Stimmrechtsaktien und E.________ über 19 Stammaktien sowie 20 Stimmrechtsaktien verfügen\n(pag. 5 Rz. 16). Nach Art. 14 der Statuten gibt jede Aktie Anrecht auf eine Stimme\n(GB 9).\n1.4 Mit E-Mail vom 24. Juni 2020 hat E.________ eine Generalversammlung auf den 8.\nJuli 2020 einberufen (GB 13). Diese hat aber nicht stattgefunden. Stattdessen haben sich die Parteien, d.h. E.________, A.________, D.________ sowie\nG.________ (Stiftungsratspräsident der Stiftung F.________; GB 10), am 30. Juli\n2020 getroffen. Hierbei ist strittig, ob dieses Treffen eine Generalversammlung oder\neine Verwaltungsratssitzung gewesen sein soll und ob die dort angeblich erfolgte\nAbwahl des Gesuchstellers sowie von D.________ als Verwaltungsratsmitglieder\nrechtens war.\n1.5 Mit Schreiben vom 8. September 2020 hat der Gesuchsteller ein Gesuch um Registersperre beim Handelsregisteramt des Kantons Bern gegen sämtliche Beschlüsse vom 30. Juli 2020 gestellt (GB 2). Dieses ist dem Gesuch nachgekommen\nund hat die Eintragungen vorläufig nicht vorgenommen (GB 3).\n\n2.\n\n2\n2.1 Mit Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen vom 16. September 2020 stellt\nder Gesuchsteller folgende Rechtsbegehren:\n1. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern sei gerichtlich anzuweisen, die am 10. September\n2020 erfolgte Registersperre der C.________ AG, bezüglich sämtlichen Beschlüssen der angeblichen ordentlichen Generalversammlung vom 30. Juli 2020 und insbesondere bezüglich der\nWahl und Abwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates aufrechtzuerhalten und die entsprechenden Beschlüsse bis zum Abschluss des ordentlichen Verfahrens nicht einzutragen.\n2. Das Handelsregisteramt des Kantons Bern sei gerichtlich anzuweisen, dem Gesuchsteller Akteneinsicht in die Anmeldung und die dabei vorgelegten Belege zu gewähren.\n- unter Kosten und Entschädigungsfolge –\n\n2.2 Mit Eingabe vom 28. September 2020 beantragt E.________ für die Gesuchsgegnerin, das Gesuch sei abzuweisen und der Handelsregistereintrag sei entsprechend dem Generalversammlungsbeschluss vorzunehmen. Eventualiter beantragt\ner, dass die Wiederholung der ordentlichen Generalversammlung verfügt werde\n(pag. 24).\n2.3 Am 28. September 2020 erhob der Gesuchsteller beim Handelsgericht des Kantons Bern Klage im ordentlichen Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse der angeblichen Generalversammlung vom 30. Juli 2020 (HG ________\n(Verfahrensnummer)).\n\nII.\n\n"}