Dies ergibt einen Maximalbetrag von CHF 42’480.00. 17.2 Die Kostennote der Vertreter der Gesuchsgegnerin beläuft sich auf CHF 39'021.82 (inkl. MWST; CHF 36'231.95 exkl. MWST). Sie liegt im Bereich des Zuschlags gemäss Art. 9 PKV und fällt etwas höher aus als diejenige der Gesuchstellerin (CHF 34'650.30 inkl. MWST; CHF 32'173.00 exkl.