Die Bedeutung des Geschäfts ist gestützt auf den Streitwert – beim anwendbaren Rahmentarif von zwischen CHF 100'000.00 bis CHF 400'000.00 – und den für die Parteien trotz Summarium auf dem Spiel stehenden Interessen ebenfalls als überdurchschnittlich zu qualifizieren, genau so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin. Insgesamt erscheint es angemessen, die Entscheidgebühr und damit die Gerichtskosten für vorliegendes Verfahren auf CHF 11'000.00 festzulegen. 16.2 Die Gerichtskosten sind mit dem geleisteten Vorschuss der Gesuchstellerin von CHF 6'500.00 zu verrechnen.