Es wurden von beiden Parteien trotz angeordnetem einfachen Schriftenwechsel in Ausübung des unbedingten Replikrechts mehrere und umfangreiche Rechtsschriften eingereicht. Die Bedeutung des Geschäfts ist gestützt auf den Streitwert – beim anwendbaren Rahmentarif von zwischen CHF 100'000.00 bis CHF 400'000.00 – und den für die Parteien trotz Summarium auf dem Spiel stehenden Interessen ebenfalls als überdurchschnittlich zu qualifizieren, genau so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin.