Im Unterschied dazu steht vorliegend eine geschützte Formmarke im Streit, die einer nur entfernt ähnlich aussehenden Schokoladenform gegenübersteht. Dennoch kann die SWISSONE-Schokolade anders denn als Anlehnung an die Formmarke der Gesuchstellerin aufgefasst werden, da eine eigenständig gewählte Form mit Unterscheidungsmerkmalen vorliegt. Zudem hat die Gesuchsgegnerin glaubhaft sachliche Gründe für gewisse Elemente ihrer Form dargelegt.