13.10 Indessen bringt die Gesuchstellerin zu Recht vor, dass Schokoladenriegel insbesondere in der Werbung auch in unverpackter Form dargestellt würden. Ein Teil der Lehre kritisiert denn auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung primär auf den Kaufzeitpunkt abstellt, und möchte daher zusätzlich eine sog. «pre-sale» und «post-sale confusion» berücksichtigen (DIKE-HEINEMANN, UWG Kommentar, 2018, N 54 zu Art. 3 Abs. 1 lit. d UWG; DOB- LER, a.a.O., Rz. 221 ff.; BAUDENBACHER/CASPERS, in: Baudenbacher [Hrsg.], Lauterkeitsrecht, 2001, N 57 zu Art. 3 lit.