Doch selbst unter Berücksichtigung dieser Umstände sowie eines aufgrund von Warenidentität gebotenen strengen Massstabs und geringer Aufmerksamkeit des Durchschnittskunden, resultiert im verschwommenen Erinnerungsbild ein derart unterschiedlicher Gesamteindruck der beiden Verpackungen, so dass von keiner Verwechslungsgefahr auszugehen ist. 13.10 Indessen bringt die Gesuchstellerin zu Recht vor, dass Schokoladenriegel insbesondere in der Werbung auch in unverpackter Form dargestellt würden.