Dieses Ergebnis wird durch die weiteren Unterschiede in den kennzeichnungskräftigen Elementen der beiden Verpackungen verstärkt. 13.8 Entsprechend resultiert keine unmittelbare oder mittelbare Verwechslungsgefahr. Es ist weder glaubhaft gemacht, dass die Gefahr einer Verwechslung der SWIS- SONE-Verpackung mit TOBLERONE-Verpackung vorliegt, noch, dass diese wirt-